Eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur zulässig, wenn die festgestellten Mängel gravierend sind. Die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar. Das Gewicht dieses Mangels kann sich aber auf ein geringeres Maß reduzieren, z. B. wenn das Kassensystem zur Zeit seiner Nutzung verbreitet und allgemein akzeptiert war und eine tatsächliche Manipulation unwahrscheinlich ist.
mehrDas Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für eine nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen.
mehrEin im Ausland (hier: in den USA) geborenes Kind begründet nur dann sofort einen Inlandswohnsitz – als Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch der Eltern -, wenn es zeitnah zur Geburt in eine Inlandswohnung gebracht wird.
mehrFührt ein vereinbarter Verzicht auf ein Darlehen zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen?
mehrDie Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren sind – im Gegensatz zu den für das Strafverfahren aufgewandten Rechtsverteidigungskosten – als Werbungskosten abziehbar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.